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Bedingungen und Konditionen

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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Die Annahme einer Bestellung ist ausdrücklich auf die folgenden Bedingungen beschränkt. MicroAire Surgical Instruments ist nicht an zusätzliche, abweichende oder widersprüchliche Bedingungen gebunden, die in einer Bestellung enthalten sind, es sei denn, alle Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich, diese Bedingungen aufzunehmen, bevor die Bestellung eingereicht wird. MicroAire behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen.

Noch Fragen? Wenden Sie sich an den MicroAire-Kundendienst unter (800) 722-0822 oder inquiry@microaire.com.

Mindestanforderung an die Bestellung

Alle Bestellungen müssen den Mindestbestellwert von $50,00 erreichen.

Informationen zum Versand

  • Sendungen sind F.O.B. Herkunft
  • Die Frachtkosten werden im Voraus bezahlt und der Rechnung hinzugefügt, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungsoptionen

  • MasterCard, Visa und American Express werden akzeptiert.
    1. bei Kreditkartenzahlungen werden keine Skonti bei vorzeitiger Zahlung gewährt
  • Zahlungsbedingungen: Netto 30 ab Rechnungsdatum.
  • Überweisung an: MicroAire®, Schließfach 96565, Chicago, IL 60693

Diskrepanzen bei der Rechnungsstellung

Reklamationen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden.

Rückgabe von Krediten

  • Das Produkt muss unbenutzt und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand sein (unversehrte Originalverpackung).
  • Alle Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zurückgegeben werden.
  • Nach 90 Tagen ab Rechnungsdatum oder für Sonderanfertigungen oder geänderte Produkte wird kein Kredit mehr gewährt.
  • Für Rücksendungen zur Gutschrift wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15 % erhoben.
  • Der Kunde ist für die Fracht- und Versicherungskosten verantwortlich.
  • Das Eigentum bleibt beim Kunden, bis das Produkt geliefert und von MicroAire abgenommen worden ist.
  • Wenden Sie sich an den Kundendienst, um eine RMA-Nummer zu erhalten, bevor Sie Artikel zur Gutschrift zurücksenden (MicroAire kann Rücksendungen ohne RMA-Nummer nicht akzeptieren).

Rücksendungen für Service oder Reparatur

  • Wir empfehlen, die Instrumente von MicroAire in Abständen von einem (1) Jahr auf ihre Sicherheit und Leistung zu überprüfen und zu testen.
  • Alle Instrumente, die zur Wartung zurückgegeben werden, müssen vor der Rückgabe gereinigt und sterilisiert werden.
  • Der Kunde ist für die Fracht- und Versicherungskosten verantwortlich.
  • Der Kunde ist für das Produkt während des Transports verantwortlich.
  • Wenden Sie sich an den Kundendienst, um eine RMA-Nummer zu erhalten, bevor Sie Artikel zur Gutschrift zurücksenden (MicroAire kann Rücksendungen ohne RMA-Nummer nicht akzeptieren).

Garantie

  • MicroAire garantiert dem Erstkäufer für einen Zeitraum von einem Jahr ab Kaufdatum, dass die von MicroAire betriebenen chirurgischen Instrumente frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind (mit Ausnahme von überholten Endoskopen und aseptischen Batterien, für die eine Garantie von 90 Tagen gilt).
  • Die Garantie beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder den Ersatz des Produkts und erlischt bei Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung, Zerlegung, Änderung oder Reparatur des Produkts, die nicht von MicroAire® genehmigt wurde, oder wenn das Produkt nicht in angemessener Weise und unter Beachtung der von MicroAire® gelieferten Bedienungsanleitung verwendet wurde.
  • Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien sind ausgeschlossen, und MicroAire® haftet in keiner Weise für zufällige oder Folgeschäden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers

1. Akzeptanz

Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, gilt die Bestätigung dieses Auftrags durch den Verkäufer oder der Beginn der Arbeiten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Auftrags als Annahme dieses Auftrags und aller seiner Bedingungen durch den Verkäufer. Keine Bedingung, die der Verkäufer bei der Bestätigung oder anderweitigen Annahme dieses Auftrags angibt, ist für den Käufer verbindlich, es sei denn, sie wurde vom Käufer ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

2. Freigabeberechtigung

Wenn auf der Vorderseite dieser Bestellung angegeben ist, dass die Lieferungen in Übereinstimmung mit den schriftlichen Freigaben des Käufers erfolgen sollen, darf der Verkäufer keine Lieferungen, die unter diese Bestellung fallen, herstellen oder montieren oder benötigte Materialien beschaffen oder an den Käufer liefern, es sei denn, dies ist durch solche schriftlichen Freigaben oder besondere Bestimmungen dieser Bestellung, die Mindestherstellungs- oder -liefermengen festlegen, gestattet. Zurückgesandte Sendungen reduzieren die kumulierte Liefermenge des Verkäufers. Material, das aufgrund von Überlieferung oder Zurückweisung zurückgesandt wird, wird auf Kosten des Verkäufers zur Gutschrift zurückgesandt.

3. Premium-Frachtkosten

Der Käufer hat das Recht, einen Sonder-, Express- oder Lufttransport zu verlangen, wenn der Verkäufer die Lieferbedingungen dieser Bestellung oder späterer Abrufe, wie sie in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart wurden, nicht einhält.

4. Verantwortung für Verpackung, Kennzeichnung und Lieferung

Sofern in dieser Bestellung nichts anderes festgelegt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, (i) die unter diese Bestellung fallenden Lieferungen so zu verpacken und zu kennzeichnen, dass die niedrigsten Transportkosten gewährleistet sind, die Anforderungen des Spediteurs erfüllt werden und die Lieferungen frei von Schäden und Beeinträchtigungen am Bestimmungsort ankommen, und (ii) für die Lieferungen verantwortlich zu sein, bis sie an der vorgesehenen Lieferstelle (f.o.b.) abgeliefert werden, unabhängig vom Ort der Inspektion. Schäden, die nach dem Eigentumsübergang festgestellt werden und die auf eine fehlerhafte Verpackung oder Handhabung durch den Verkäufer zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Verkäufers. Sofern nicht anders angegeben, (I) schließt der in dieser Bestellung angegebene Preis alle Gebühren und Kosten für Behälter, Verpackung und Kisten sowie für den Transport zum f.o.b.-Punkt ein, und (ii) gehen alle Behälter, Verpackungen und Kisten in das Eigentum des Käufers über, wobei der Verkäufer die Versanddokumente bearbeitet und den Versand ab dem f.o.b.-Punkt gemäß den Anweisungen des Käufers durchführt. Artikel, die fob Versandstelle verkauft werden, müssen franko versandt werden, sofern der Käufer nichts anderes bestimmt.

5. Änderungen

Der Käufer kann jederzeit durch einen schriftlichen Auftrag und ohne Benachrichtigung der etwaigen Sicherheiten im Rahmen dieses Auftrags Änderungen an einem oder mehreren der folgenden Punkte vornehmen: (i) Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen, die sich auf diesen Auftrag beziehen; (ii) Versandart oder Verpackung; (iii) Ort der Lieferung. Führt eine solche Änderung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der für die Ausführung eines Teils der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags erforderlichen Gegenstände, unabhängig davon, ob diese durch einen solchen Auftrag geändert wurden oder nicht, so ist eine angemessene Anpassung des Auftragspreises oder des Lieferplans vorzunehmen. Jeder Anspruch des Verkäufers auf Anpassung gemäß dieser Klausel muss innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Änderungsmitteilung beim Verkäufer geltend gemacht werden. Der Käufer hat das Recht, alle Ansprüche nach dieser Klausel zu jeder angemessenen Zeit zu überprüfen. Wenn er die Aufzeichnungen, Einrichtungen, Arbeiten oder Materialien des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Auftrag inspiziert und prüft. Werden die Kosten für Sachen, die durch eine Änderung veraltet oder überflüssig geworden sind, entweder in den Berichtigungsanspruch des Verkäufers einbezogen oder mit einem Berichtigungsanspruch des Käufers verrechnet, hat der Käufer das Recht, die Art und Weise der Verfügung über diese Sachen vorzuschreiben, und der Erlös daraus ist an den Käufer zu zahlen. Nichts in dieser Klausel entbindet den Verkäufer davon, den Auftrag in der geänderten Form fortzuführen.

6. Änderung

Jede Änderung dieser Bestellung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers. Nur die unterzeichnete Zustimmung des Käufers bindet ihn an alle Bedingungen, die der Verkäufer in irgendeiner Form übermittelt. Der Käufer wird Änderungswünsche des Verkäufers nur berücksichtigen, wenn diese schriftlich vorliegen und sich auf bestimmte Bestimmungen dieser Bestellung beziehen.

7. Träger

Der Käufer hat das Recht, jederzeit das Transportunternehmen und/oder die Transportmethode zu bestimmen, die für die Beförderung eines Teils oder der Gesamtheit der unter diesen Vertrag fallenden Lieferungen eingesetzt werden soll. Jede Änderung einer solchen festgelegten Methode durch den Käufer unterliegt einer angemessenen Anpassung gemäß Klausel 5, Änderungen.

8. Inspektion und Behebung von Mängeln

Der Käufer hat das Recht, alle Lieferungen, Spezialwerkzeuge, Materialien und die Verarbeitung im Rahmen des Möglichen zu jeder Zeit und an jedem Ort zu inspizieren und zu testen, auch an den Orten und während des Zeitraums der Herstellung. Der Verkäufer muss außerdem ein angemessenes Inspektionssystem für die Lieferungen, Fertigungsverfahren und Spezialwerkzeuge bereitstellen und unterhalten. Der Verkäufer stellt dem Käufer während der Ausführung dieses Auftrags und für den in diesem Auftrag festgelegten längeren Zeitraum seine Prüfprotokolle über alle Arbeiten und Materialien zur Verfügung. Sollte eine im Rahmen dieses Auftrags gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung Material- oder Herstellungsfehler aufweisen oder anderweitig nicht den Anforderungen dieses Auftrags entsprechen, hat der Käufer das Recht, sie ungeachtet der Zahlung oder einer vorherigen Inspektion oder Prüfung entweder zurückzuweisen oder ihre Korrektur zu verlangen. Jede Leistung, die gemäß diesem Auftrag korrigiert werden muss, ist vom Verkäufer auf dessen Kosten unverzüglich nach Benachrichtigung zu korrigieren. Ein beanstandetes oder zu korrigierendes Gut ist (sofern vom Käufer gestattet oder verlangt) vom Verkäufer unverzüglich nach Benachrichtigung und auf dessen Kosten zu entfernen oder an Ort und Stelle zu korrigieren und darf danach nicht mehr geliefert werden, es sei denn, die frühere Beanstandung oder das Erfordernis der Korrektur wird offengelegt. Unterlässt der Verkäufer die unverzügliche Beseitigung der zu beseitigenden Gegenstände oder die unverzügliche Ersetzung oder Berichtigung der Gegenstände oder die unverzügliche Berichtigung der Leistungen, so kann der Käufer entweder (i) diese Gegenstände oder Leistungen vertraglich oder auf andere Weise ersetzen oder berichtigen und dem Verkäufer die dadurch verursachten Mehrkosten in Rechnung stellen, oder (ii) eine Annullierung wegen Nichterfüllung gemäß Ziffer 12 vornehmen. Sofern der Verkäufer nicht in der Lage ist, solche Gegenstände oder Leistungen innerhalb der Lieferfrist zu korrigieren oder zu ersetzen, kann der Käufer die Lieferung solcher Gegenstände oder Leistungen vorbehaltlich einer Minderung des Preises, die den durch die Nichterfüllung verursachten Minderwert widerspiegelt, durch schriftliche Mitteilung annehmen. Der Verkäufer übernimmt das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts sowie alle Bearbeitungs- und Transportkosten für mangelhaftes Eigentum, das gemäß diesem Vertrag geliefert wird.

9. Garantie

Der Verkäufer garantiert, dass die unter diesen Auftrag fallenden Lieferungen oder Leistungen den vom Käufer gelieferten oder spezifizierten Spezifikationen, Zeichnungen, Beschreibungen oder Mustern entsprechen und dass sie handelsüblich, von gutem Material und guter Verarbeitung und frei von Mängeln sind. Der Verkäufer garantiert, dass alle im Rahmen dieses Auftrags gelieferten und vom Verkäufer entworfenen Waren für die beabsichtigten Zwecke geeignet und ausreichend sind. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, den Käufer zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Schäden und Abwicklungskosten, die sich aus einer Verletzung der Garantien des Verkäufers ergeben und von denen der Käufer den Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt in Kenntnis setzt.

10. Zuweisung

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieses Auftrags nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers abzutreten oder zu delegieren.

11. Beendigung nach Wahl des Käufers

Der Käufer kann die Ausführung der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags ganz oder von Zeit zu Zeit teilweise durch schriftliche Kündigung beenden, woraufhin der Verkäufer die Arbeiten zu dem in der Kündigung angegebenen Datum und in dem darin angegebenen Umfang einstellt und alle Aufträge und Unterverträge kündigt, soweit sie sich auf die beendeten Arbeiten beziehen. Der Verkäufer unterrichtet den Käufer unverzüglich über die Mengen der betreffenden Arbeiten und des Materials, die vor der Kündigung vorhanden sind oder gekauft wurden, sowie über die günstigste Disposition, die der Verkäufer darüber treffen kann. Der Verkäufer wird die Anweisungen des Käufers hinsichtlich des Schutzes, der Übertragung und der Verfügung über das Eigentum und den Besitz dieser Arbeiten und Materialien befolgen. (Bestehende oder später erhaltene Freigaben für andere Bestellungen, die der Käufer dem Verkäufer für dieselben oder ähnliche Teile oder Materialien erteilt hat, gelten als solche Anweisungen, sofern der Verkäufer nicht schriftlich anderweitig benachrichtigt wird). Innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt einer solchen Kündigungsmitteilung legt der Verkäufer alle seine Forderungen vor, die sich aus einer solchen Kündigung ergeben. Der Käufer hat das Recht, diese Ansprüche zu jedem angemessenen Zeitpunkt durch Inspektion und Prüfung der Aufzeichnungen, Einrichtungen, Arbeiten oder Materialien des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Auftrag zu überprüfen. Der Käufer zahlt dem Verkäufer den Auftragspreis für die vom Käufer abgenommene fertige Arbeit und die Kosten des Verkäufers für die unfertige Arbeit und das Rohmaterial, die der gekündigten Arbeit zuzuordnen sind, auf der Grundlage eines vom Käufer durchgeführten Audits und allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze, jedoch abzüglich (1) des angemessenen Wertes oder der Kosten (je nachdem, welcher Wert höher ist) der vom Verkäufer ohne Zustimmung des Käufers verwendeten oder verkauften Gegenstände; (2) des vereinbarten Wertes der vom Verkäufer mit Zustimmung des Käufers verwendeten oder verkauften Gegenstände und (3) der Kosten für fehlerhafte, beschädigte oder zerstörte Arbeit oder Material. Der Käufer leistet keine Zahlungen für fertige Arbeiten, unfertige Arbeiten oder Rohmaterial, das vom Verkäufer hergestellt oder beschafft wurde, die über die unter Ziffer 2, Freigabeberechtigung, geforderte Genehmigung hinausgehen. Ungeachtet der obigen Ausführungen dürfen die gemäß dieser Klausel geleisteten Zahlungen den in dieser Bestellung angegebenen Gesamtpreis abzüglich anderweitig geleisteter oder zu leistender Zahlungen nicht übersteigen, und es werden Anpassungen vorgenommen, die die Zahlungen gemäß dieser Klausel für Kosten für unfertige Erzeugnisse und Rohmaterial verringern, um anteilig den Verlust zu berücksichtigen, der sich für den gesamten Vertrag ergeben hätte, wenn er abgeschlossen worden wäre. Die gemäß dieser Klausel geleistete Zahlung stellt die einzige Haftung des Käufers im Falle der Beendigung dieses Auftrags dar. Sofern in diesem Auftrag nichts anderes vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen dieser Klausel nicht für eine Kündigung durch den Käufer, für eine Nichterfüllung durch den Verkäufer oder für jeden anderen gesetzlich oder gemäß diesem Auftrag zulässigen Grund.

12. Annullierung bei Verzug

Versäumt es der Verkäufer, (i) die Lieferungen oder Leistungen zu dem hierin festgelegten Zeitpunkt oder einer vom Käufer schriftlich genehmigten Verlängerung dieses Zeitpunkts zu liefern oder zu erbringen, oder (ii) eine der anderen Bestimmungen dieses Auftrags zu erfüllen, und behebt er dieses Versäumnis nicht innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen (oder eines vom Käufer schriftlich genehmigten längeren Zeitraums) nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung des Käufers, kann der Käufer durch schriftliche Inverzugsetzung des Verkäufers die bestellten Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise stornieren, ohne dafür zu haften; ausgenommen sind die bereits erbrachten Leistungen und die bereits gelieferten und abgenommenen Lieferungen sowie der nicht stornierte Teil des Auftrags. Stellt sich nach einer Inverzugsetzung gemäß dieser Klausel heraus, dass der Verkäufer nicht in Verzug war, so gelten die von der Stornierung betroffenen Arbeiten als gemäß der vorstehenden Klausel 11 beendet, und die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich nach dieser Klausel.

13. Versicherung und Verantwortung für Lieferungen

Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers akzeptable Bescheinigungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass er über eine angemessene Arbeitsunfall-, Betriebshaftpflicht- und Sachschadenversicherung verfügt. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer zu verteidigen, freizustellen und zu schützen vor allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten und Schäden aufgrund der Verletzung oder des Todes von Personen und der Beschädigung oder des Verlusts von Eigentum, die sich aus einer unsachgemäßen oder fahrlässigen Ausführung von Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags oder aus angeblich mangelhaftem Material oder mangelhafter Ausführung der im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder aus einer Handlung oder Unterlassung eines Mitarbeiters oder Vertreters des Verkäufers und seiner Unterauftragnehmer ergeben, während sie sich auf dem Gelände des Käufers oder im Rahmen ihrer Beschäftigung aufhalten.

14. Risiko des Verlustes

Der Verkäufer übernimmt alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung von im Besitz des Verkäufers befindlichen Gegenständen, die er vom Käufer erhalten hat oder für dessen Rechnung aufbewahrt, bis zur Lieferung der Gegenstände an den Käufer. Alle Materialien und Ausrüstungen, die der Käufer nicht auf Kostenbasis zur Verfügung stellt, bleiben jederzeit Eigentum des Käufers.

15. Eigentumsrechte

Alle Entwürfe, Werkzeuge, Vorrichtungen, Muster, Zeichnungen, Informationen oder Ausrüstungen, die vom Käufer zur Verwendung bei der Herstellung von Artikeln im Rahmen dieses Auftrags zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer zu diesem Zweck geliefert werden und deren Kosten oder im Wesentlichen alle Kosten in dem für die im Rahmen dieses Auftrags bestellten Artikel zu zahlenden Preis enthalten sind, sind und bleiben das alleinige Eigentum des Käufers, und der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht für die Entwicklung, Herstellung oder Produktion anderer als der in dieser Bestellung vorgesehenen Artikel oder für Rechnung anderer verwendet werden, auch nicht für die Herstellung größerer Mengen als in dieser Bestellung vorgesehen; noch dürfen Artikel, die nach den Mustern, Spezifikationen, Zeichnungen, Matrizen oder Werkzeugen des Käufers geliefert wurden, an andere Personen oder Unternehmen geliefert oder angeboten werden. Das gesamte Eigentum des Käufers sowie verdorbenes und überschüssiges Material ist bei Beendigung, Stornierung oder Abschluss dieses Auftrags an den Käufer zurückzugeben, sofern der Käufer nichts anderes anordnet. Alle derartigen Entwürfe, Werkzeuge usw. sind in gutem Zustand zu halten und von Zeit zu Zeit vom Verkäufer zu ersetzen, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen, mit der Ausnahme, dass die tatsächlichen Kosten für Änderungen, die auf eine Änderung des Entwurfs oder der Spezifikationen durch den Käufer zurückzuführen sind, vom Käufer zu tragen sind. Werden solche Änderungen vor Ablauf der Nutzungsdauer der Entwürfe, Werkzeuge, Matrizen usw. vorgenommen, so hat der Käufer die Kosten zu tragen. Das gesamte vom Käufer im Rahmen dieses Auftrags gelieferte Material (mit Ausnahme von Material, das zu normalem Industrieabfall geworden ist oder auf Kosten des Verkäufers ersetzt wurde) ist in Form von Teilen oder unbenutztem Material zurückzugeben, und der Verkäufer ist für die Anwendung angemessener Sorgfalt bei der Sicherung aller dieser Materialien bis zu ihrer Rückgabe verantwortlich. Für den Fall, dass der Käufer es für notwendig erachtet, dem Verkäufer zur Verfügung gestelltes Material, Teile oder Werkzeuge, die verloren gegangen sind oder vom Verkäufer beschädigt wurden, oder für Schäden, die durch Nichterfüllung entstanden sind, auf dem Rechtsweg zurückzufordern, haftet der Verkäufer für die Gerichtskosten und angemessenen Anwaltsgebühren, die sich aus einer solchen Klage ergeben können.

16. Patente

Der Verkäufer garantiert, dass der Verkauf oder die Verwendung der Artikel, Waren oder Materialien, die Gegenstand dieser Bestellung sind, weder in den USA noch im Ausland Patente oder Urheberrechte verletzen oder zu einer solchen Verletzung beitragen, und dass der Verkäufer sich verpflichtet, jede Klage wegen einer solchen angeblichen Verletzung abzuwehren, die gegen den Käufer, seine Kunden oder andere Personen erhoben wird, und alle Kosten und Honorare für Anwälte, die im Zusammenhang mit der Verteidigung anfallen, sowie alle Kosten, Schäden, Gewinne oder andere Erlöse aus jeder solchen Klage zu zahlen.

17. Arbeitskonflikte

Wann immer der Verkäufer Kenntnis davon hat, dass ein tatsächlicher oder potenzieller Arbeitskonflikt die rechtzeitige Erfüllung dieses Auftrags verzögert oder zu verzögern droht, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und ihm alle diesbezüglichen Informationen zukommen zu lassen.

18. Abhilfemaßnahmen

Die dem Käufer hierin vorbehaltenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen oder weiteren Rechten und Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. Der Verzicht auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Bestellung stellt keinen Verzicht auf eine andere Verletzung oder einen Verzicht auf diese Bestimmung dar.

19. Faire Arbeitsnormen

Der Verkäufer garantiert, dass alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Fair Labor Standards Act von 1938 in seiner jeweils gültigen Fassung hergestellt wurden.

20. Chancengleichheit bei der Beschäftigung

Die Klausel über die Chancengleichheit bei der Beschäftigung, Abschnitt 202 der Executive Order 11246 in ihrer geänderten Fassung, die sich auf die Chancengleichheit bei der Beschäftigung bezieht, sowie die Durchführungsbestimmungen und -vorschriften des Arbeitsministers werden hier durch ausdrückliche Bezugnahme aufgenommen.

21. Konfliktmineralien

Der Verkäufer garantiert, dass alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren mit Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act und den von der Securities and Exchange Commission erlassenen Vorschriften übereinstimmen, die von ausgewählten Unternehmen verlangen, die Verwendung von Konfliktmineralien" bei der Herstellung ihrer Produkte zu melden.

22. Kalifornische Proposition 65

Der Verkäufer garantiert, dass alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren der California Proposition 65, offiziell bekannt als Safe Water and Toxic Enforcement Act of 1986, entsprechen.

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